ÜBERWEISUNGEN UND REZEPTE
Wenn Sie bei uns Patient sind, können Sie über dieses Formular ein Rezept oder eine Überweisung anfordern.
Bitte beachten Sie:
- Bestellte Rezepte und Überweisungen können nur persönlich gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte abgeholt werden.
- Das Ausstellen von elektronischen Rezepten (e-Rezept) ist nur für Rezepte möglich, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können. Verordnungen und Privatrezepte können nicht elektronisch versendet werden (auch „Pillenrezepte“ ab 22 Jahre).
- Wir können ausschließlich Rezepte für Medikamente ausstellen, die mindestens einmal nach einer Untersuchung von uns verschrieben wurden.
- Die Abholung ist nach Versendung des Formulars ab dem übernächsten Werktag ab 9:00 zu den regulären Öffnungszeiten möglich.
- Für die Früherkennungs-Mammografie im Rahmen der Vorsorge stellen wir keine Überweisungen aus. Hierfür ist das Mammografie-Screening-Programm vorgesehen, das für Frauen von 50-75 Jahren alle 2 Jahre eine Mammografie anbietet und wofür keine Überweisung notwendig ist.
